Schadstoffe und Gefahrstoffe

Schadstoffe und Gefahrstoffe in Immobilien

Viele Baustoffe, die jahrzehntelang in Gebäuden verbaut wurden, sind heute als Schadstoffe klassifiziert und nicht mehr zulässig. Von einigen dieser Baustoffe gehen zudem Gesundheitsgefährdungen aus, sodass sie als Gefahrstoffe bezeichnet werden. Zu den Gefahrstoffen in Immobilien gehört zum Beispiel Asbest, das bis zu seinem Verbot am 31.10.1993 in vielen Baubereichen verwendet wurde.

Häufig treten diese schädlichen und gefährlichen Schad- und Gefahrstoffe bei Sanierungs- und Renovierungsarbeiten an Immobilien zutage. Der Umgang mit diesen teilweise krebserregenden Stoffen unterliegt strengen Vorgaben, damit Bewohner, Arbeiter und die Umwelt keiner Gefährdung ausgesetzt werden. Wir sind als Fachunternehmen für den Umgang mit Schad- und Gefahrstoffen qualifiziert und zertifiziert. Kompetent und schnell beseitigen wir die Schadstoffbelastung und/oder Gefahrstoffbelastung in Immobilien.

Die Sanierung von Gebäuden mit Gefahrstoffbelastung

Im Laufe der letzten Jahrzehnte sind die negativen Auswirkungen von Schadstoffen und das Gefährdungspotenzial von Gefahrstoffen erkannt worden. Daraufhin wurden die Verwendung und Herstellung einiger dieser Baustoffe verboten, zum Beispiel:

Wurden Immobilien vor der Zeit der Verbote errichtet, ist bei Renovierungen und Sanierungen Vorsicht angeraten. Es besteht die Möglichkeit, dass eine Schadstoffbelastung oder sogar Gefahrstoffbelastung vorliegt. Durch das Bearbeiten oder den Abriss können schädliche Stoffe, wie zum Beispiel Asbestfasern, in der Luft freigesetzt werden. Deswegen ist es wichtig, vor Beginn von Baumaßnahmen oder Renovierungen die Belastung der Immobilie durch Schad- oder Gefahrstoffe zu überprüfen.

Wir bieten für Immobilienbesitzer die Überprüfung auf Schadstoffe und Gefahrstoffe nach aktuellen Vorgaben an und erstellen ein Schadstoffgutachten. Für Laien ist es nur schwer möglich, Schadstoffe zu erkennen. Schon die Entnahme einer Materialprobe für einen Asbest Schnelltest kann zur Freisetzung gesundheitsschädlicher Stoffe führen. Wir sind fachlich bestens qualifiziert, Asbest erkennen zu können und fachgerecht den Asbest zu entsorgen.

Unsere Vorgehensweise richtet sich dabei nach den geltenden Vorgaben, zum Beispiel:

Auch wenn in einer Immobilie nur der Verdacht besteht, dass eine Gefahrstoffbelastung vorliegt, muss der betreffende Baustoff bis zum Gegenbeweis gemäß den Vorgaben der Gefahrstoffverordnung behandelt werden.

Die Technischen Regeln für Gefahrstoffe (TRGS)

Für das Inverkehrbringen sowie für den Umgang mit Gefahrstoffen geben die TRGS den Stand der arbeitsmedizinischen, hygienischen, sicherheitstechnischen und arbeitswissenschaftlichen Anforderungen wieder. Die TRGS werden vom Ausschuss für Gefahrstoffe aufgestellt.

Die TRGS 519

Die korrekte Ausführung von Instandhaltungs-, Sanierungs- und Abbrucharbeiten in Bezug auf den Gefahrstoff Asbest werden von den TRGS 519 geregelt. Sie finden ebenfalls Anwendung für Personen der Abfallentsorgung, die Kontakt mit asbesthaltigen Materialien haben. Als zertifiziertes Fachunternehmen erfüllen unsere Arbeiten, beispielsweise Asbest Fassadensanierungen, asbesthaltigen Fliesenkleber entfernen oder ein Asbest Dach entsorgen, die aktuellen Vorgaben der TRGS 519.

Asbest ist in Gebäuden aus der Errichtungszeit 1950 bis 1993 sehr häufig anzutreffen. Beispiele für die Verwendung von Asbest in Immobilien sind:

Die TRGS 521

Nicht nur Asbest gehört zu den Gefahrstoffen in vielen alten Gebäuden, sondern auch alte Mineralfaserdämmstoffe können gesundheitsgefährdend sein. Als KMF werden „künstliche Mineralfasern“ bezeichnet, die früher kleinste Mineralfasern enthielten. Durch ihre geringe Größe können sie mit der Luft eingeatmet werden und schwere Krankheiten verursachen. Bis 1995 wurden diese als „alte Mineralfaserdämmstoffe“ bezeichneten Dämmwollen noch produziert.

Auch für die Gefahrstoffbelastung mit „alter Mineralwolle“ gelten gemäß der Gefahrstoffverordnung Vorgaben, die nach den TRGS 521 geregelt sind. In alten Gebäuden können schädliche Mineralwolle in verschiedenen Bereichen verbaut sein, zum Beispiel als Dämmstoffe und Isoliermaterial für:

Wir kümmern uns um die fachgerechte KMF Entsorgung, wie zum Beispiel die Entsorgung von alter Glaswolle oder alter Steinwolle. Bevor damit begonnen wird, ein altes Gebäude zu sanieren, sollte die mögliche KMF Belastung oder Asbest Belastung überprüft werden. Gerne fertigen wir für Immobilien ein Schadstoffgutachten an.

Die TRGS 524 und BGR 128

Als Richtlinien für kontaminierte Bereiche gibt es die BGR 128 und TRGS 524. Sie beziehen sich auf Arbeiten, die in kontaminierten Bereichen durchgeführt werden und die zu beachtenden Schutzmaßnahmen. Je nach Art der Kontaminierung muss vor Beginn der Arbeiten durch geeignete Maßnahmen sichergestellt werden, dass keine Arbeiter gefährdet werden und die Kontamination sich nicht weiter ausbreitet, zum Beispiel in die Raumluft.

Gesundes Wohnen ohne Schad- und Gefahrstoffe

Viele Immobilienbesitzer wissen gar nicht, dass ihr Gebäude mit Gefahrstoffen belastet ist. In vielen Fällen sind die schädlichen Baustoffe unter anderen Materialien verdeckt. Durch die Energieeinsparverordnung sind viele Hausbesitzer gezwungen, ältere Häuser energetisch zu sanieren, wobei dann häufig auch Schadstoffe und Gefahrstoffe freigelegt werden. Grundsätzlich ist für Immobilienbesitzer sicherer, ältere Gebäude auf Schadstoffe zu überprüfen, um ein gesundes Wohnen sicherzustellen.

Asbest ist einer der gefährlichsten Gefahrstoffe in Immobilien, welcher als „fest gebunden“ oder „leicht gebunden“ auftritt. In leicht gebundener Form löst sich Asbest schon durch Erschütterungen von dem Gebinde und gelangt in die Raumluft. Eine Luftanalyse oder ein Schadstoffgutachten der Raumluft gibt Auskunft über die Asbestbelastung.

In „fest gebundener“ Form erfolgt eine Kontamination der Raumluft mit Asbest oder des Umfeldes in der Regel erst, wenn der fest gebundene Asbest bearbeitet wird. Asbestfasern lösen sich dann, wenn der asbesthaltige Baustoff durch mechanische Einwirkung bearbeitet wird, zum Beispiel durch:

Werden asbesthaltige Materialien in Immobilien festgestellt, ist es sicherer, diese in Hinblick auf gesundes Wohnen zu entfernen. Asbest kann auch in Spachtelmassen, Bodenbelägen oder Fliesenkleber vorkommen. Werden daran Arbeiten durchgeführt, werden die Asbestfasern auch in der Raumluft freigesetzt, wenn keine besonderen Schutzmaßnahmen durchgeführt werden. Zu den Schutzmaßnahmen gehören unter anderem die Abgrenzung der Bereiche durch luftdichte Folien sowie die Erzeugung eines Unterdrucks, sodass keine Asbestfasern aus dem kontaminierten Bereich nach außen dringen können.

Viele Leistungen aus einer kompetenten Hand

Neben der Sanierung und Beseitigung diverser schadstoffbelasteter Baumaterialien, ist unser Fachunternehmen für viele weitere Arbeiten an Immobilien bestens qualifiziert.

Immobilienbesitzer kennen das Problem, wenn sich nach einigen Jahren oft Moos- und Flechtenbewuchs auf Dachflächen bildet. Je nach Umfang kann das schädlich für die Dachfläche sein und die Dachentwässerung beeinflussen. Wir können eine fachgerechte Dachreinigung mit Moosentfernung durchführen. Zudem ist es möglich, die Dachziegel von uns versiegeln zu lassen und damit einen erneuten Befall mit Moos, Flechten und Algen zu erschweren.

Wir sind auch dazu zertifiziert, für Immobilien Schadstoffgutachten anzufertigen. Das ist zum Beispiel für Käufer von Immobilien wichtig oder auch für Vermieter. 

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